Leistungen

Der Durchbruch eines Zahnes in die Mundhöhle kann verhindert sein. Hier wird  ihr behandelnder Kieferorthopäde/in  die Indikation zu Freilegung eines verlagerten Zahnes stellen. Bei der Freilegung des Zahnes wird ein Bracket auf den betroffenen Zahn geklebt. Ihr Kieferorthopäde sollte dann möglichst bald mit der Einstellung des Zahnes in die Zahnreihe beginnen. Eine alleinige Freilegung ohne kieferorthopädische Weiterbehandlung ist nicht sinnvoll. Die Freilegung kann offen oder geschlossen erfolgen. Sprechen Sie uns bitte an.

Im Allgemeinen kann die Zahnfreilegung sehr schonend und in örtlicher Betäubung entfernt werden. Wir haben auf diesem Gebiet sehr viel Erfahrung.  Neben einer  örtlichen Betäubung bieten wir diese Eingriffe auch in Sedierung oder Vollnarkose an.   Bitte sprechen Sie uns beim Beratungsgespräch darauf an, da die Kosten in der Regel nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.